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AGBs & DATENSCHUTZ

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Firma DimeLika Plast GmbH

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Einkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB. Sie gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen, in denen Waren an uns geliefert werden (insbesondere Kauf, Miete oder Leihe) oder wir Dienstleitungen in Auftrag geben (insbesondere Dienst-, Werk-, Geschäftsbesorgungsverträge).
1.2. Für sämtliche Lieferungen und Leistungen an uns gelten ausschließlich unsere Einkaufsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners gelten nicht, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Einkaufsbedingungen abweichender Bedingungen die Lieferungen und Leistungen unseres Vertragspartners vorbehaltlos annehmen oder diese bezahlen.
1.3. Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen uns und unserem Vertragspartner sind schriftlich niederzulegen. Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. 
1.4. Mit erstmaliger Lieferung oder Leistung zu unseren Einkaufsbedingungen erkennt unser Vertragspartner ihre ausschließliche Geltung auch für alle weiteren Verträge an. 

2. Bestellungen und Aufträge 

2.1. Unsere Bestellungen und Aufträge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder von uns schriftlich bestätigt werden. Entsprechendes gilt für Änderungen oder Ergänzungen unserer Bestellungen und Aufträge. 
2.2. Wir können unsere Bestellungen und Aufträge kostenfrei widerrufen, wenn der Vertragspartner sie uns nicht innerhalb von zwei Wochen in unveränderter Fassung schriftlich bestätigt. 

3. Lieferfristen und -termine, Transportversicherung 

3.1. Die vereinbarten Liefer- und Leistungsfristen sind bindend. Für die Rechtzeitigkeit von reinen Warenlieferungen kommt es auf den Eingang der Ware bei uns, für die Rechtzeitigkeit von Lieferungen mit anschließender Aufstellung oder Montage sowie von Leistungen auf deren Abnahme durch uns an. 
3.2. Sind Verzögerungen eingetreten oder zu erwarten, so hat unser Vertragspartner uns umgehend zu informieren. Im Fall eines Liefer- oder Leistungsverzugs stehen uns – unbeschadet einer gegebenenfalls vereinbarten Vertragsstrafe – die gesetzlichen Ansprüche zu, jedoch wird die gezahlte Vertragsstrafe auf den uns zustehenden Schadensersatz angerechnet. 
3.3. Vorzeitige Lieferungen oder Leistungen sowie Teil- oder Mehrlieferungen bedürfen unseres vorherigen schriftlichen Einverständnisses. Kommt es ohne dieses Einverständnis zu Mehrlieferungen, sind wir berechtigt, die Annahme der Lieferung zu verweigern, die zuviel erhaltene Ware auf Kosten unseres Vertragspartners einzulagern oder auf seine Kosten an ihn zurückzusenden. 
3.4. Für jede Lieferung ist uns am Tag des Warenversands eine Versandanzeige bzw. ein Lieferschein zuzustellen. In sämtlichen Versandunterlagen ist unsere Bestellnummer anzugeben. 
3.5. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, die zu liefernde Ware auf seine Kosten zu versichern. 

4. Vertragsstrafe 

4.1. Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, können wir diese bis zur Begleichung der Rechnung über die verspätet oder mangelhaft erbrachten Lieferungen oder Leistungen geltend machen, auch wenn wir uns das Recht zur Geltendmachung bei der Annahme der Lieferungen oder der Abnahme der Leistungen nicht vorbehalten. 

5. Import- und Exportbestimmungen, Zoll 

5.1. Bei Lieferungen und Leistungen, die aus einem der EU angehörenden Land außerhalb Deutschlands erfolgen, ist die EU-Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. anzugeben. Unser Vertragspartner ist verpflichtet sicherzustellen, daß die geltenden Einfuhrbestimmungen eingehalten werden, die nach dem Gesetz erforderlichen Erklärungen abzugeben und Auskünfte zu erteilen, Überprüfungen durch die Zollbehörde zuzulassen und erforderliche amtliche Bestätigungen bei-zubringen. Anfallende Kosten trägt unser Vertragspartner. 
5.2. Importierte Waren sind verzollt zu liefern. 

6. Preise, Rechnungen und Zahlungsbedingungen 

6.1. Der in unseren Bestellungen und Aufträgen ausgewiesene Preis ist bindend. Im Falle von Warenlieferungen schließt der Preis die Lieferung „geliefert verzollt“ („DDP“, Incoterms neuste Version) inklusive Verpackung und etwaiger betriebsbereiter Montage ein. 
6.2. Rechnungen sind mit der in unserer Bestellung oder in unserem Auftrag genannten Nummer zu versehen und uns gesondert mit der Post zuzusenden. Wir sind berechtigt, Rechnungen ohne unsere Bestellnummer unbearbeitet  zurück zusenden. 
6.3. Die Umsatzsteuer ist in den Rechnungen gesondert auszuweisen. 
6.4. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, die nach dem Vertrag geschuldete Summe innerhalb von 14 Tagen mit 2 % Skonto, sonst innerhalb von 30 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, im Falle einer erforderlichen Abnahme gerechnet ab Abnahme und Rechnungserhalt. Bei Zahlung durch Überweisung ist unsere Zahlungsverpflichtung rechtzeitig erfüllt, wenn unser Überweisungsauftrag innerhalb der genannten Frist an unsere Bank weitergeleitet wurde, bei Zahlung durch Scheck, wenn dieser innerhalb der Frist zur Post gegeben wurde. 
6.5. Unsere Zahlungen bedeuten keine Anerkennung der Lieferungen oder Leistungen als vertragsgemäß. Bei fehlerhafter oder unvollständiger Lieferung oder Leistung sind wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte berechtigt, Zahlungen auf Forderungen aus der Geschäftsbeziehung in angemessenem Umfang bis zur ordnungsgemäßen Erfüllung zurückzuhalten. 
6.6. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. 

7. Abtretungsverbot 

7.1. Die Abtretung der gegen uns bestehenden Forderungen ist nicht zulässig. 

8. Gefahrtragung 

8.1. Die Warenlieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, „geliefert verzollt“ („DDP“, INCOTERMS neuste Version) zu erfolgen. 
8.2. Die Gefahr geht bei Lieferung ohne Aufstellung oder Montage mit Eingang der Ware bei der von uns angegebenen Lieferanschrift, bei Lieferung mit anschließender Aufstellung oder Montage sowie bei Leistungen mit erfolgreichem Abschluß unserer Abnahme auf uns über. Die Nutzung der an uns gelieferten Waren ersetzt eine erforderliche Abnahme nicht. 

9. Mängeluntersuchung und Rechte bei Mängeln 

9.1. Soweit die kaufmännische Untersuchungs- und Rügeobliegenheit gilt, beschränkt sich unsere Obliegenheit zur Prüfung der Ware auf ihre Menge und Identität, äußerlich erkennbare Transport- oder Verpackungsschäden sowie die stichprobenartige Überprüfung der Ware auf ihre wesentlichen Merkmale. In Zweifelsfällen über Stückzahlen, Gewichte und Maße sind die bei uns in der Wareneingangskontrolle ermittelten Werte maßgebend. 
9.2. Unsere Mangelanzeige ist rechtzeitig, wenn wir sie innerhalb einer Frist von zwei Arbeitstagen, gerechnet ab Wareneingang bei uns, bei versteckten Mängeln gerechnet ab Entdeckung des Mangels durch uns, an unseren Vertragspartner absenden. Wird im Rahmen der Überprüfung ein Mangel festgestellt, trägt unser Vertragspartner die Kosten der Warenprüfung, unbeschadet der Geltendmachung unserer sonstigen Ansprüche. 
9.3. Bei Mängeln stehen uns die gesetzlichen Gewährleistungsrechte ungekürzt zu. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, alle im Zusammengang mit der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung entstehenden Aufwendungen zu tragen. Unser Rücktrittsrecht sowie unsere Schadensersatzansprüche, insbesondere unser Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, bleiben in jedem Fall vorbehalten. 
9.4. Bei Gefahr in Verzug oder bei besonderer Eilbedürftigkeit sind wir berechtigt, die erforderliche Mangelbeseitigung auf Kosten unseres Vertragspartners selbst vorzunehmen oder auf Kosten unseres Vertragspartners von Dritten vornehmen zu lassen. 
9.5. Erbringt unser Vertragspartner im Wesentlichen gleiche oder gleichartige Liefe-rungen oder Leistungen nach schriftlicher Abmahnung erneut mangelhaft oder verspätet, so sind wir zum sofortigen Rücktritt berechtigt. Unser Rücktrittsrecht umfaßt in diesem Fall auch solche Lieferungen und Leistungen, die unser Vertragspartner aus diesem oder einem anderen Vertragsverhältnis zukünftig an uns zu erbringen hat. 

10. Verjährung 

Die uns gegenüber unserem Vertragspartner zustehenden Ansprüche verjähren in der jeweils gesetzlich vorgesehenen Frist. 

11. Ersatzteilgarantie 

Sofern unser Vertragspartner Maschinen oder sonstige technische Geräte an uns liefert, ist er verpflichtet, für die gelieferte Ware Ersatzteile für die Dauer von sieben Jahren ab Lieferung zur Verfügung zu halten. 

12. Vertraulichkeit 

12.1. Sofern wir unserem Vertragspartner Unterlagen zur Verfügung stellen, bleiben sie unser Eigentum. Bestehende Urheber- und Nutzungsrechte verbleiben bei uns. Kopien der von uns überlassenen Unterlagen dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung angefertigt werden. Die von uns überlassenen Unterlagen einschließlich aller Kopien sind unmittelbar nach Ausführung unserer Bestellung oder unseres Auftrags unaufgefordert an uns zurückzusenden; unser Vertragspartner ist insofern zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht befugt. 
12.2. Die unserem Vertragspartner überlassenen Unterlagen dürfen ausschließlich zur Durchführung der Bestellung verwendet und nicht Dritten überlassen oder sonst zugänglich gemacht werden. 
12.3. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen Informationen, die er im Zusammenhang mit der Bestellung von uns erhält, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Vertragsabwicklung. Sie erlischt, wenn und soweit eine von uns überlassene Information ohne Mitwirkung unseres Vertragspartners offenkundig geworden ist. 
12.4. Unser Vertragspartner verpflichtet sich, eine gesonderte Geheimhaltungsverpflichtungserklärung zu unterzeichnen, sofern wir ihn dazu schriftlich auffordern. 

13. Rechte Dritter, Produkthaftung und Regreß 

Unser Vertragspartner stellt uns auf erstes Anfordern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die Dritte im Zusammenhang mit der Lieferung oder der Leistung unseres Vertragspartners gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere wegen eines Sach- oder Rechtsmangels, wegen eines sonstigen Fehlers der von unserem Vertragspartner gelieferten Ware oder wegen der Verletzung von Schutzrechten) gegen uns geltend machen. Diese Freistellungspflicht umfaßt alle Aufwendungen, die uns im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten erwachsen. 

14. Eigentumsvorbehalt 

Das Eigentum an der gelieferten Ware geht spätestens nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises auf uns über. Jeder verlängerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalt ist ausgeschlossen. 

15. Anmietung technischer Geräte 

Sofern wir Maschinen oder technische Geräte mieten, gewährleistet unser Vertragspartner, daß die Mietsache den aktuellen DIN-Normen, EU-Maschinenvorschriften und den aktuellen Arbeitssicherheitsvorschriften entspricht und ein gültiges CE-Zeichen trägt. 

16. Bei uns zu erbringende Leistungen 

16.1. Sofern unser Vertragspartner zum Zweck der Vertragserfüllung in unseren Gebäuden und/oder auf unseren Grundstücken tätig ist, hat er sicherzustellen, daß bei der Erbringung der geschuldeten Leistungen alle einschlägigen Vorschriften, insbesondere die Richtlinien 98/37/EG, 93/86/EWG und 2004/108/EG, das Gesetz über technische Arbeitsmittel, die maßgeblichen Unfallverhütungsvorschriften, die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sowie die zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung maßgeblichen EN-Normen eingehalten werden. 
16.2. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt ausschließlich nach den Anweisungen unseres Vertragspartners. Von uns erteilte Anweisungen entfalten keine Wirkung. 
16.3. Sofern für die Vertragserfüllung die Benutzung von Gabelstaplern, Krananlagen oder Hebebühnen erforderlich sind, sind die für die Benutzung dieser Maschinen erforderlichen Nachweise unaufgefordert von unserem Vertragspartner zu erbringen. 

17. Sonstiges 

17.1. Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Gerichtsstand ausschließlich das Landgericht Mannheim. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks und Wechseln. 
17.2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Vorschriften des Einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen (EKG), des Einheitlichen Gesetzes über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen (EAG) und des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) gelten nicht. 
17.3. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist vielmehr so umzudeuten, daß der mit ihr verfolgte Zweck, soweit gesetzlich zulässig, erreicht wird. 

Stand 03. Februar 2011

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Geltungsbereich, Verantwortliche Stelle
Diese Hinweise zum Datenschutz gelten für die unter der Domain dimelikaplast.de abrufbare Internetpräsenz.

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und anderer nationaler Datenschutzgesetze und sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist die

DimeLika Plast GmbH
Carl-Benz-Str. 5
D-68723 Schwetzingen
Germany
Amtsgericht Mannheim, HRB 711169

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Sie haben das Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung, sofern Ihre von uns ggf. verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind. Sollte dies der Fall sein, werden wir die Berichtigung unverzüglich vornehmen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen:

  • wenn Sie die Richtigkeit Ihrer personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es uns ermöglicht, die Richtigkeit zu überprüfen;
  • die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
  • wir Ihre personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigen, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
  • Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe als Verantwortlichem Ihre Gründen als Betroffenem überwiegen.

Wurde die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.

Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden wir Sie darüber unterrichten, bevor die Einschränkung aufgehoben wird.

Recht auf Löschung

Löschungspflicht
Sie können von uns verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:

  • Ihre personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Falls sich die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO stützte, Sie Ihre Einwilligung widerrufen und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt.
  • Sie gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen, oder Sie gemäß Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbezwecke einlegen.
  • Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
  • Die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.

Ausnahmen

Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist

  • zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
  • zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt;
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Unbeschadet von sonstigen Rechtsbehelfen steht Ihnen das Recht zu, Beschwerde bei einer zuständigen Aufsichtsbehörde zu erheben, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt.

Widerruf von Einwilligungen
Soweit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Ihrer Einwilligung gemäß Art. 6  Abs. 1 lit. a DS-GVO beruht, können Sie Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@dimelikaplast.de widerrufen.

Kontakt/Auskunft
Sämtliche Anfragen, Erklärungen und Rückfragen zur Datennutzung können Sie per E-Mail an unseren Datenschutzbeauftragten:

info@dimelikaplast.de

oder postalisch an:

DimeLika Plast GmbH
Carl-Benz-Str. 5
D-68723 Schwetzingen

richten.

Stand: April 2022